Häufige Fragen

Allgemeine Fragen

Was unterscheidet uns von anderen Inkassounternehmen oder Anwaltskanzleien?

Dadurch, dass Sie uns Ihre offenen Forderungen unabhängig von der Anzahl und Höhe bequem online übermitteln können. Wir bearbeiten Ihren Fall schnell und mandantenorientiert. Durch anwaltliche Betreuung Ihres Auftrages befinden Sie sich dabei stets in den fachlich besten Händen.

Kann Inkasso überhaupt seriös sein?

Diesem Vorurteil begegnen wir oft. Und tatsächlich gibt es wie in jeder Branche schwarze Schafe.
Bei Ultimo Inkasso aber wird Professionalität groß geschrieben. Neben der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben lassen wir auch stets moralische Aspekte in unsere Arbeitsweise einfließen. Jeder Fall ist unterschiedlich und muss individuell behandelt werden. Wir arbeiten sehr erfolgsorientiert, sehen aber auch den Menschen oder das Unternehmen hinter dem Titel „Schuldner“.

Wer trägt die Kosten des Inkassoverfahrens?

Die Verfahrenskosten werden von unseren Mandanten vorausgestreckt. Die entstehenden Inkassokosten werden jedoch neben den Auslagen und Verzugszinsen des Mandanten als Verzugsschaden beim Schuldner geltend gemacht.

Fragen des Mandanten

Welche Arten von Forderungen können in Auftrag gegeben werden?

Grundsätzlich können alle auf Geldzahlung gerichteten Ansprüche bei uns in Auftrag gegeben werden. Vor Auftragsbestätigung prüfen wir jede Forderung anwaltlich dahingehend, ob sie besteht. Ist dies nicht der Fall, werden Sie von uns benachrichtigt. Auch dieser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos.

Welche Voraussetzung muss eine Forderung erfüllen?

Die Forderung darf vom Schuldner nicht bestritten werden. Außerdem muss sich der Schuldner in Zahlungsverzug befinden. Der Schuldner ist z.B. in Verzug, wenn er bis zu einem bestimmten vereinbarten Termin nicht bezahlt hat oder wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung nicht bezahlt.

Wie lange sollte dem Schuldner vor Beauftragung Zeit gegeben werden, um seine Schulden zu bezahlen?

Haben Sie kein ausdrückliches Zahlungsziel mit Ihrem Schuldner vereinbart, sollten Sie ihm Schuldner mindestens 30 Tage nach Rechnungsstellung Zeit geben, die Zahlung zu leisten bevor Sie uns mit der Einziehung der Forderung beauftragen. Sollten Sie ein ausdrückliches Zahlungsziel vereinbart haben, können Sie uns ab diesem Zeitpunkt beauftragen.

Es empfiehlt sich in beiden Fällen den Schuldner ein Mal schriftlich anzumahnen.

Welche Angaben müssen bei Beauftragung gemacht werden?

Benötigt werden generell die persönlichen Angaben des Mandanten, des Schuldners und der Forderung.
Das Beste bei uns: Nach einmaliger Registrierung müssen Sie weder Forderungsdaten noch Schuldnerangaben abtippen. Übermitteln Sie uns einfach die offene Forderung (z.B. als Rechnung) in Ihrem Mandanten-Konto. Das Abtippen aller notwendigen Daten übernehmen wir!

Welche Unterlagen müssen bei Beauftragung eingereicht werden?

Ist Ihr Schuldner Unternehmer, so benötigen wir lediglich die Rechnung, da Ihr Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug ist.

Ist Ihr Schuldner ein Verbraucher, benötigen wir lediglich die Rechnung, wenn sie auf die Folgen des Verzugs bereits in der Rechnung hingewiesen haben. Haben Sie den Verbraucher nicht auf die Folgen des Verzugs hingewiesen, benötigen wir auch das letzte Mahnschreiben.

Auch bereits erlangte Vollstreckungstitel (z.B. Vollstreckungsbescheid oder Gerichtsurteil) sollten mit eingereicht werden.

Wann und in welchem Umfang erfolgt die Auszahlung?

Nach erfolgreichem Forderungseinzug zahlen wir neben der vereinnahmte Hauptforderung auch die von uns berechneten Verzugszinsen und ggf. angefallene Mahnkosten an unsere Auftraggeber aus.

Die Auszahlung an den Auftraggeber erfolgt spätestens am jeweiligen Monatsende in dem die Forderung komplett erfolgreich eingezogen werden konnte.

Was passiert, wenn der Schuldner während dem Inkassoverfahren an den Mandanten zahlt?

Nach Auftragserteilung ist der Auftraggeber verpflichtet, Ultimo Inkasso mitzuteilen, sollte der Schuldner eine Zahlung an ihn direkt leisten.

Können offene Forderungen auch an Ultimo Inkasso verkauft werden?

Ja, bereits titulierte Forderungen können an uns verkauft werden.

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Fragen des Schuldners

Welche Kosten entstehen dem Schuldner im außergerichtlichen Inkasso?

Neben der Hauptforderung des Auftraggebers hat der Schuldner sowohl die Mahnkosten des Auftraggebers, die Inkassokosten, die Verzugszinsen sowie ggf. anfallende Ermittlungskosten in Form von Verzugsschäden zu tragen.

Wie kann ich die Forderung begleichen?

Offene Forderungen können per einfacher (Online-)Überweisung, per PayPal oder per Lastschrifteinzug bezahlt werden.

Genauere Angaben zu den Zahlungsmodalitäten finden Sie im Schuldnerbereich.

Welche Möglichkeiten gibt es, die Kosten des Inkassoverfahrens für den Schuldner gering zu halten?

Der Schuldner hat die Möglichkeit weitere als die bisher angefallenen Kosten und Verzugszinsen zu vermeiden, indem er die gesamte offene Forderung spätestens bis zum vereinbarten Stichtag an Ultimo Inkasso zur Anweisung bringt.

Besteht die Möglichkeit, die Forderung in Raten zu bezahlen?

Sollte der Gesamtbetrag nicht in einem Stück gezahlt werden können, kann der Schuldner unter Umständen zusammen mit uns einen Ratenzahlungsplan erarbeiten. Bitte beachten Sie, dass eine Ratenzahlungsvereinbarung ohne sofortige Anzahlung der ersten Rate ausgeschlossen ist.
Eine Kontaktformular zu Ratenzahlungen finden Sie im Schuldnerbereich.

Welche Möglichkeiten der Kontaktaufnahme gibt es für Schuldner?

Um mit uns in Kontakt zu treten haben wir unter dem Reiter „Schuldnerbereich“ auf unserer Homepage eine eigene Anlaufstelle inklusive Informationen für Schuldner bereitgestellt. Dort befindet sich auch ein Kontaktformular für Ratenzahlungsvereinbarungen. Daneben steht dem Schuldner selbstverständlich – neben der einfachen E-Mail – die telefonische Kontaktaufnahme zur Verfügung.

Was passiert, wenn die Forderung nicht bezahlt wird?

Wir arbeiten mit verschiedenen sogenannten Eskalaltionsstufen. Sollte der Erfolg nach den anfänglichen Zahlungsaufforderungen nicht eintreten, wird die Forderung gerichtlich geltend gemacht. Die letzte Stufe stellt die Beitreibung der Forderung Zwangsvollstreckungs- und Pfändungsmaßnahmen durch Vollstreckungsgericht und Gerichtsvollzieher dar. Alle anfallenden Kosten sind dabei vom Schuldner zu tragen.

Schnell sein lohnt sich!

Wir beginnen sofort mit dem Forderungseinzug
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