Rechtsanwalt Christopher Fenzl
Christopher Fenzl ist als selbstständiger Rechtsanwalt in Passau tätig und übernimmt die Beratung und Vertretung in zivilrechtlichen Angelegenheiten. Diese anwaltliche Tätigkeit erfolgt eigenständig und unabhängig vom Leistungsspektrum der Ultimo Inkasso GmbH.
Benötigen Sie anwaltliche Unterstützung?
Gerade bei offenen Forderungen können rechtliche Fragen schnell über das Leistungsspektrum von Ultimo Inkasso hinausgehen. Für diese und weitere zivilrechtliche Fragestellungen steht Rechtsanwalt Christopher Fenzl als eigenständiger Ansprechpartner für anwaltliche Beratung und Vertretung zur Verfügung. Sein Tätigkeitsschwerpunkt umfasst insbesondere das Forderungs-, Vertrags- und Wirtschaftsrecht sowie die rechtliche Gestaltung und Prüfung von Verträgen, die Durchsetzung und Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche und die Begleitung zivilrechtlicher außergerichtlicher und gerichtlicher Auseinandersetzungen. Unabhängig vom Leistungsspektrum von Ultimo Inkasso können Sie Rechtsanwalt Fenzl auch direkt mit der Beratung und Vertretung in sonstigen zivilrechtlichen Angelegenheiten beauftragen.
Rechtsbereiche
Kaufrecht
- Rücktritt
- Nachbesserung
- Kaufpreisminderung
- Gewährleistung & Garantie
Dienstvertragsrecht
- Vergütung
- Arbeitsvertrag
- Ordentliche Kündigung
- Außerordentliche Kündigung
Werkvertragsrecht
- Rücktritt
- Abnahme
- Werkmängel
- Werklohn & Vergütung
Mietrecht
- Kündigungen
- Räumungsklage
- Rechte vom Mieter
- Rechte vom Vermieter
Zwangsvollstreckungsrecht
- Sachpfändung
- Gerichtsvollzieher
- Immobiliarvollstreckung
- Lohn- und Kontopfändung
Schadensersatz- und
Schmerzensgeldrecht
- Leistungsklage
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Schmerzensgeldhöhe
Abwehr von
Forderungsansprüchen
- Falschberechnungen
- Abwehr von Mahnbescheiden
- Schreiben von Rechtsanwälten
- Schreiben von Inkassounternehmen
Vertragserstellung
- Kaufverträge
- Werkverträge
- Individuelle Verträge
- Gesellschaftsverträge
Auszeichnungen
Hinweis: Die anwaltliche Tätigkeit von Rechtsanwalt Christopher Fenzl ist rechtlich und organisatorisch von der Ultimo Inkasso GmbH getrennt. Ein anwaltliches Mandat kommt ausschließlich mit Rechtsanwalt Christopher Fenzl zustande und richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sowie den berufsrechtlichen Vorschriften für Rechtsanwälte.
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Rechtsanwalt Christopher Fenzl berät und vertritt in zivilrechtlichen Angelegenheiten – von der Erstberatung bis zur gerichtlichen Durchsetzung. Die Beauftragung erfolgt unabhängig von einem Inkassoauftrag an die Ultimo Inkasso GmbH.
